Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Cyber Bedingungen v1, Informationspflichten Markel Cyber v1, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG.
Wir weisen Sie nochmals darauf hin, alle abgefragten Angaben nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann die Markel Insurance SE zu einem Rücktritt oder zu einer Kündigung berechtigen oder zu einer Vertragsänderung führen.
Sollten Sie eine Frage haben, zögern Sie nicht unsere Kundenbetreuer zu kontaktieren.